Die Due Diligence (zu Deutsch: “gebotene Sorgfalt”) bezeichnet eine sorgfältige Prüfung, die – im Regelfall durch den Käufer bzw. Venture-Capital-Geber veranlasst – bei Übernahme von Geschäftsanteilen erfolgt. Ziel ist es, so weit wie möglich abzusichern, dass die Annahmen und Voraussetzungen, auf die sich eine Investition in ein Unternehmen beziehen, zutreffen und alle relevanten Risiken identifiziert worden sind.
Es gibt verschiedene Teilbereiche, von denen für den VC-Geber Financial Due Diligence (Prüfung der finanziellen Lage), Market bzw. Commercial Due Diligence (Marktanalyse, Analyse des Geschäftsmodells), Tech Due Diligence (wie der Name schon sagt), Legal Due Diligence (Prüfung rechtlicher Aspekte) und Tax Due Diligence (Prüfung steuerlicher Aspekte) von hoher Bedeutung sind. Insbesondere für Software-Start-Ups wird es zunehmend wichtiger, auch abzuklären, inwieweit verwendeter Open-Source Code auch für kommerzielle Zwecke eingesetzt werden darf (IP-DD). Die Durchführung wird grundsätzlich von Experten für den jeweiligen Teilbereich vorgenommen. Im Rahmen dieser Prüfungen werden verschiedene Informationsquellen genutzt, wobei insbesondere Unternehmensunterlagen bzw. -daten analysiert und Gespräche mit dem Management des Zielunternehmens geführt werden. Außerdem werden Marktdaten überprüft, Gespräche mit potentiellen Partnern oder Kunden geführt und Branchenkenner interviewt.
Fallen die DD-Prüfungen positiv aus, ist damit ein bedeutender Meilenstein für ein Investment erreicht. Oft werden aber auch kleinere Aspekte gefunden, die vor einem Investment noch behoben oder verändert werden können. Stellt sich z. B. in der IP-DD heraus, dass ein Unternehmen gegen fundamentale Patente verstößt oder ein Produkt nicht kommerziell vertreiben darf, kann das aber auch zum Abbruch des Prozesses führen. Deshalb sind die DD-Prüfungen ein sehr wichtiger Bestandteil des Investitionsprozesses, auf den Gründer sehr gut vorbereitet sein sollten.