SFDR - S-UBG

Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) Statement/Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten.

Offenlegungsanforderungen zu nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088.

Die S-UBG Aktiengesellschaft Unternehmensbeteiligungsgesellschaft für die Regionen Aachen, Krefeld und Mönchengladbach (S-UBG) ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Sie veröffentlicht gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (die “SFDR”) die folgenden Informationen auf ihrer Website.

Sofern nicht ausdrücklich auf die S-UBG Bezug genommen wird, beziehen sich die folgenden Informationen auf die Verwaltung und die Anlageentscheidungsprozesse der S-UBG im Allgemeinen.

 

 

I. UMGANG MIT NACHHALTIGKEITSRISIKEN IM ANLAGEPROZESS

S-UBG unterstützt die Bemühungen der Europäischen Union, die Transparenz in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen zu erhöhen, und berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken als Teil des Investitionsentscheidungsprozesses und der Due-Diligence-Prüfung im Vorfeld jeder Investition. Ein “Nachhaltigkeitsrisiko” ist ein Ereignis oder eine Bedingung aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten eine tatsächliche oder potenzielle wesentliche nachteilige Auswirkung auf den Wert der Anlage haben könnte.

S-UBG behält sich das Recht vor, nach sorgfältiger Prüfung zu entscheiden, nicht zu investieren oder trotz Nachhaltigkeitsrisiken zu investieren, wobei S-UBG Maßnahmen ergreifen kann, um etwaige Nachhaltigkeitsrisiken zu reduzieren oder zu mindern. Massstab für eine Entscheidung der S-UBG im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken ist der Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Das bedeutet, dass der Aufwand immer in einem angemessenen Verhältnis zur Größe und Art der Investition sowie zum Transaktionskontext und dem damit verbundenen Umfang stehen sollte.

Wir überprüfen unsere Strategie regelmäßig, um sicherzustellen, dass sie sowohl neue Risiken als auch die Bedenken der Anleger berücksichtigt.

 

 

II. UMGANG MIT NEGATIVEN NACHHALTIGKEITSAUSWIRKUNGEN

Der Ansatz von S-UBG ist es, negative Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu berücksichtigen.

“Wesentliche negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren” sind diejenigen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen, die negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren haben.

Zu den “Nachhaltigkeitsfaktoren” gehören Umwelt-, Sozial- und Arbeitsbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Derzeit wird ein Konzept entwickelt, um Nachhaltigkeitsindikatoren noch strukturierter und messbarer in den Due-Diligence-Prozess vor der Investitionsannahme zu integrieren. Darüber hinaus wird an der Implementierung eines Controllings in Bezug auf Nachhaltigkeitsfaktoren für das laufende Portfoliomanagement gearbeitet, um eine kontinuierliche Überwachung der Investments zu gewährleisten. Werden nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bekannt, tritt S-UBG in einen Mitigationsprozess mit dem Management der jeweiligen Anlage ein, wobei auch hier das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gilt. S-UBG hat sich zum Ziel gesetzt, Nachhaltigkeitsziele in der strategischen Ausrichtung der eigenen Organisation und ihrer Portfoliounternehmen zu verankern. Langfristiges Ziel der S-UBG ist es, dass sich das Nachhaltigkeitsbewusstsein in den Strategien, der Geschäftsorganisation und dem Risikomanagement der betreuten Unternehmen widerspiegelt.